Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

I) Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen sowie Angeboten der Verahpal GmbH liegen ausschließlich diese AGB zugrunde. AGB unserer Kunden und Lieferanten wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich widersprochen und haben keine Gültigkeit.

Vor, bei und nach Vertragsabschluss getroffene Nebenabreden bedürfen in jedem Fall zu deren Wirksamkeit unseres schriftlich erklärten Einverständnisses.

II) Einkauf- und Verkaufsbedingungen
1) Vertragsschluss

1.1 Die Vertragssprache ist deutsch.

1.2 Angebote der Verahpal GmbH können bis zur Übergabe der Kaufsache jederzeit von uns wiederrufen werden.

1.3 Angebote und Bestellungen unserer Kunden werden durch schriftliche Auftrags-bestätigung oder durch Auslieferung der bestellten Sache von uns angenommen.

1.4 Der Kunde ist vor Vertragsschluss 14 Tage an seine Bestellung gebunden. Die Frist beginnt mit Eingang der Bestellung.

1.5 Eine Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Verahpal GmbH.

2) Preise

2.1 Alle vereinbarten Preise sind Nettopreise ab Werk. Sofern unsere Lieferungen und Leistungen steuerbar und steuerpflichtig sind, ist die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe gesondert zu bezahlen.

2.2 Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgen Lieferungen, Leistungen und Berechnungen nach der im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preisliste.

3) Lieferung

3.1 Vorgesehene Lieferfristen werden für uns erst verbindlich mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung. Die Lieferfrist beginnt frühestens mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Die Einhaltung setzt die Erfüllung aller vertraglichen und gesetzlichen Pflichten des Bestellers voraus.

3.2 Können Lieferfristen bei unverschuldeten Ereignissen wie höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen, behördlichen Eingriffen, Betriebsstörungen Materialbeschaffungs- und Energieversorgungsschwierigkeiten oder sonst unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen nicht eingehalten werden, so verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen angemessen. Dies gilt auch, wenn die genannten Lieferhindernisse bei Zu- oder Unterlieferanten eintreten. Bestehen die vorgenannten Auslieferungshindernisse länger als sechs Monate und verlängert sich dadurch die Auslieferung entsprechend, so ist jede Partei berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei vom Vertrag zurückzutreten.

3.3 Verzögern sich Versand oder Auslieferung auf Wunsch des Bestellers über den vereinbarten oder gesetzlich vorgesehen Zeitraum hinaus, so sind wir berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch Lagerung entstandenen Kosten sowie für jeden Monat der Verzögerung ein Prozent des Rechnungsbetrages der Gegenstände als Lagerkosten zu berechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien dabei unbenommen. Weitergehende Ansprüche, die sich aus dem Annahmeverzug ergeben können, bleiben davon unberührt.

3.4 Sind wir mit der Lieferung in Verzug, so hat der Besteller auf Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er auf der Lieferung besteht, wegen Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangt.

3.5 Soweit bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung stets ab Werk.

3.6 Teillieferungen und Teilabrechnungen sind zulässig, es sei denn, sie sind dem Besteller unzumutbar.

4) Gefahrübergang, Versand und Verpackung

4.1 Alle Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Wir behalten uns vor, Versandweg und Versandort sowie das Transportmittel und die Verpackungsart zu bestimmen. Eine Verpflichtung zu billigsten Versendung besteht nicht. Wünscht der Besteller eine davon abweichende Versandart, so trägt er auch hierfür die Koste. Auf Wunsch des Bestellers werden Lieferungen von uns auf seine Kosten gegen üblicherweise versicherbare Transportrisiken versichert.

4.2 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich der Versand auf Wunsch des Bestellers oder in Folge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat. So geht die Gefahr in vollem Umfang mit dem Zugang der Anzeiger der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

4.3 Die Kosten für Einwegverpackungen sind nicht im Vertragspreis enthalten und werden dem Besteller gesondert in Rechnung gestellt. Einwegverpackungen werden nicht zurückgenommen. Spezialverpackung wird dem Besteller zum Selbstkostenpreis unabhängig vom Warenwert in Rechnung gestellt.

4.4 Bei Paletten Versand sind die Paletten dem anliefernden Frachtführer umgehend zum kostenfreien Rückversand zu übergeben. Fehlende Paletten werden in Rechnung gestellt.

Die Rücknahme sonstiger Verpackung nach Verpackungsverordnung erfolgt ausschließlich am Versendungsort, sofern die Besteller das Verpackungsmaterial auf seine Kosten dort abliefert.

5) Zahlung

5.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag netto (ohne Abzug) innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

5.2 Bei einem erteilten SEPA Lastschriftmandat erfolgt die Abbuchung spätestens 8 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug.

5.3 Die Zahlung durch Wechsel- oder Scheck ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig. In jedem Fall erfolgt die Entgegennahme von Wechseln oder Schecks nur erfüllungshalber und gelten erst nach deren erfolgreicher Einlösung als Zahlung. Anfallende Kosten durch eine solch abweichende Zahlungsart sind in jedem Fall in vollem Umfang vom Besteller zu tragen.

6) Eigentumsvorbehalt

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Tilgung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Besteller ist berechtigt, die von uns unter diesem Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Diese Ermächtigung kann von uns jederzeit widerrufen werden. Der Besteller tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung unserer Erzeugnisse zustehende Forderungen einschließlich aller Nebenrechte in voller Höhe an uns ab. Der Besteller ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt. Zu anderen Verfügungen, die in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Sachen oder über die an uns abgetretenen Forderungen ist der Besteller nicht berechtigt. Ist die abgetretene Forderung gegen den Dritten in eine laufende Rechnung aufgenommen worden, bezieht sich die vereinbarte Abtretung auch auf alle Ansprüche aus dem Kontokorrentverhältnis. Der Besteller verpflichtet sich, die eingezogenen Zahlungen aus der Weiterveräußerung an uns für uns treuhänderisch zu verwahren und an uns abzuführen. Der Anspruch auf Auszahlung des Erlöses aus der Weiterveräußerung gegenüber dem zuständigen Bankinstitut wird ebenfalls sicherungshalber im Voraus an uns abgetreten.

6.2 Der Besteller ist zur Verarbeitung oder zur Verbindung unserer Erzeugnisse im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtig. An den durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Erzeugnissen erwerben wir zur Sicherung unserer in Ziffer 6.1 genannten Ansprüche nach dem Verhältnis von Rechnungswert unserer Lieferung und Rechnungswert der neuen Sache das Miteigentum an der neuen Sache, das der Besteller uns schon jetzt überträgt und Vorbehaltsware ist bis zum Ausgleich unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ausgeschlossen. Der Besteller tritt bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung der neuen Sache zustehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Vorbehaltsware an uns ab. Bei Zahlungsverzug oder sonstigen Verletzungen der vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten des Bestellers sind wir berechtigt, die Herausgabe der in unserem Vorbehalts- und Sicherungseigentum stehenden Gegenstände zu verlangen oder die Lieferung zur Sicherung der bestehenden Forderungen zurückzunehmen. Der Besteller ist in diesem Fall zur Herausgabe verpflichtet und gestattet bereits jetzt in diesem Fall ausdrücklich die Wegnahme der Lieferung und das Betreten der Geschäftsräume. Bei Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nach diesem Absatz gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Wir sind berechtigt, zurückgenommene Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten und den Erlös nach Abzug der Kosten dem Besteller gutzuschreiben. Ein etwaiger Übererlös wird dem Besteller ausgezahlt. Die uns durch Rücknahme der Vorbehaltsware entstandenen Kosten trägt der Besteller. Der Besteller ist verpflichtet, die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren in Höhe des Rechnungswertes auf seine Kosten und zu unseren Gunsten gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern und den Versicherungsabschluss auf Verlangen nachzuweisen. Der Besteller ist ferner verpflichtet, auf Verlangen Auskunft über alle zum Einzug der abgetretenen Forderungen erforderlichen Umsätze zu erteilen, alle zur Geltendmachung gegenüber Dritten erforderlichen Unterlagen auszuhändigen und auf unser Verlangen den jeweiligen Drittschuldnern die Abtretung mitzuteilen.

6.3 Soweit der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10 Prozent übersteigt, verpflichten wir uns, auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit freizugeben.

6.4 Der Besteller ist ferner verpflichtet, jede bevorstehende oder bereits erfolgte Beeinträchtigung der Rechte aus dem erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt, Globalzession oder Zwangsvollstreckungen Dritter unverzüglich an uns anzuzeigen und den jeweiligen Dritten auf unserer Rechte aus dem hier vereinbarten Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

7) Mängelrüge, Sachmängel

7.1 Der Empfänger ist nach Erhalt der Lieferung zu unverzüglicher Überprüfung verpflichtet. Bei unerheblichen Mängeln darf der Besteller die Entgegenahme von Lieferungen nicht verweigern. Erkennbare Mängel sind vom Besteller unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach dem Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Andere Mängel sind vom Besteller nach Entdeckung unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Maßgeblich ist jeweils der Eingang der Nachricht bei uns.

7.2 Transportschäden sind gegenüber dem Frachtführer unverzüglich schriftlich zu beanstanden. Über den Sachverhalt ist ein Protokoll aufzunehmen. Frachtpapiere und Schadensfeststellung sind uns innerhalb der vereinbarten Rügefristen zuzusenden.

7.3 Erfolgt eine Mängelrüge im Ergebnis zu Unrecht, so sind wir berechtigt, für die uns entstandenen Aufwendungen vom Besteller Ersatz zu verlangen.

7.4 Sachmängelansprüche verjähren nach 12 Monaten. Dies gilt nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel).

8) Aufrechnung

8.1 Die Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche oder die Zurückhaltung von Zahlungen ist nur insoweit zulässig, als dass dies mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erfolgt. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist.

9) Sonstiges

9.1 Wir weisen darauf hin, dass wir Daten des Bestellers aus dem Vertragsverhältnis im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern.

10) Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit

10.1 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Haßfurt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Besteller darf seine Vertragsrechte ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht auf Dritte übertragen. Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen bleiben auch im Falle der rechtlichen Unwirksamkeit einzelner Teile im Übrigen in vollem Umfang wirksam.

Haßfurt, den 20.11.2014

Widerrufsbelehrung
(Nur für Verbraucher)

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen Ihren Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben beziehungsweise hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Verahpal GmbH, Seelohe 1, 97478 Knetzgau) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.